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Sport- und Therapiezentrum Traunstein-Haslach

Rehabilitationssport

Rehabilitationssport

Rehabilitationssport


Kurz gesagt: Reha-Sport

Bewegung und Sport nach Rehabilitation.

Rehabilitationssport (meist nur kurz Reha-Sport genannt) stellt eine ergänzende Maßnahme im Rahmen der medizinischen Rehabilitation und zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben dar.

Vorrangiges Ziel des Reha-Sports ist es, die eigene Verantwortlichkeit des Menschen für seine Gesundheit zu stärken und ihn damit zu einem langfristigen, eigenverant­wortlichen, aber auch selbstständigem Bewegungstraining durch weiteres Betreiben von Sport bzw. sportlichen Aktivitäten zu motivieren.

Rehabilitationssport

Reha-Sport ist gesetzlich verankert und wird zeitlich befristet von den Rehabilitations­trägern finanziert. Alltagsbeschwerden werden vermindert und krankheitsbedingten Folgeschäden kann entgegengewirkt werden. Das Risiko, an Folgeerkrankungen zu erleiden, sinkt.

Die Kostenträger des Rehabilitationssports können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein. Die Dauer der Maßnahmen reichen von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und sind mit der jeweiligen Indikation verknüpft.

Bevor mit dem Reha-Sport begonnen werden kann, muss die Teilnahme durch den zuständigen Rehabilitationsträger, z. B. der Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu muss der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese teilt mit, ob die Übernahme der Kosten bewilligt wird

Seit Inkrafttreten des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport

Der Leistungsumfang variiert mit der Schwere der Beeinträchtigung.

Die Verordnung muss durch eine/n Ärztin/Arzt ausgestellt werden. Die Durchführung wird in Gruppen mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt. Neben der Rehabilitation soll der Übende motiviert werden, nach dem Ablauf der Leistung weiterhin Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen.

Verordnet werden können als Erstverordnung durch eine/n zugelassene/n Ärztin/Arzt:

  • 50 Übungseinheiten in 18 Monaten (Regelfall)
  • 120 Übungseinheiten in 36 Monaten (nur bei festgelegten bzw. chronischen Erkrankungen möglich)

Diese erfolgen zu festen Zeiten in geleiteten Übungsgruppen durch entsprechend qualifi­zierte Übungsleiter. In der Regel ein- bis zweimal pro Woche (je nach Empfehlung) zu je mindestens 50 Minuten (Herzsport mind. 60 Minuten).

Sie können jedoch auch als Folgeleistung einer medizinischen Rehabilitation für die Dauer von sechs bis (in speziellen begründeten Fällen) 24 Monaten z. B. durch eine Rehabilitationsklinik verordnet werden. Kostenträger ist dann die Rentenversicherung.

Reha-Sport gehört auch zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Rahmen der Sozialhilfe.

Nach dem Bundesversorgungsgesetz haben Beschädigte Anspruch auf Teilnahme an Versehrtenleibesübungen zur Wiedergewinnung und Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit. Entsprechendes gilt für diejenigen, die nach Gesetzen versorgt werden, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären.²

Beim Vorliegen einer bestimmten Erkrankung oder Behinderung kann gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt besprochen werden, ob die Teilnahme am Reha-Sport angezeigt ist und empfohlen wird. Sollte dies der Fall sein, stellt die Ärztin oder der Arzt eine Verordnung für Reha-Sport aus. Darin enthalten ist auch eine Empfehlung, welche Art von Reha-Sport jeweils in Frage kommt.

Teilnehmen können beispielsweise Personen mit folgenden Problematiken bzw. Diagnosen:

  • Wirbelsäulenerkrankungen
  • Gelenkschäden
  • Osteoporose
  • Hüft- oder Knieendoprothesen
  • Rheuma / Arthrose
  • Krebsnachsorge

Quellennachweis: ¹ Quelle: Wikipedia, ² Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Deutscher Behindertensportverband - Fachverband für Reha-Sport

Der Deutsche Behindertensportverband e.V. (DBS) ist der Fachverband für den Rehabilitationssport in Deutschland. Zu den Aufgaben des DBS gehört es, die den Rehabilitationssportregelnden Vereinbarungen mit den jeweiligen Partnern zu verhandeln und abzustimmen. Die Landesverbände des DBS in den verschiedenen Bundesländern sind für die Umsetzung des Rehabilitationssports zuständig. Diese erkennen die Rehabilitationssportgruppen in den Vereinen an. Dadurch wird die Grundlage für die Möglichkeit der Abrechnung mit den Kostenträgern geschaffen.

Kurszeiten


Physiotherapie Sportzentrum

  • Montag

    16:00 - 16:50 Uhr

  • Montag

    17:00 - 17:50 Uhr

  • Montag

    18:00 - 18:50 Uhr

  • Mittwoch

    10:30 - 11:20 Uhr

  • Mittwoch Stuhlgruppe

    10:30 - 12:20 Uhr

Terminvereinbarung


Terminvereinbarung Chiemseestraße

  • Montag, Mittwoch & Donnerstag

    08:00 - 19:00 Uhr

  • Dienstag

    08:00 - 15:30 Uhr

  • Freitag

    08:00 - 14:00 Uhr

Terminvereinbarung Sportzentrum

  • Montag - Donnerstag

    07:00 - 19:00 Uhr

  • Freitag

    07:00 - 17:30 Uhr

Behandlungstermine in der Chiemseestraße:

  • Montag, Mittwoch & Donnerstag

    07:00 - 20:00 Uhr

  • Dienstag

    07:00 - 16:00 Uhr

  • Freitag

    07:00 - 14:00 Uhr

Behandlungstermine in der Sonntagshornstraße:

  • Montag - Freitag

    07:00 - 20:00 Uhr